AGB — Berichte
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ‚Berichte, Ankündigungen‘
§ 1 Gegenstand
Ziel der Berichte, Mitteilungen, Stellungnahmen und Ankündigungen ist die Information der Mitglieder und sonstigen Interessenten und damit der Öffentlichkeit über bestimmte Ereignisse, Vorhaben und Termine.
Der IKtW e.V. übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Berichte und Ankündigungen sowie für mögliche Verletzungen von Rechten Dritter. Der IKtW e.V. behält sich jedoch das Recht vor, bei begründetem Anlass derartige Berichte nicht anzunehmen oder zu löschen.
§ 2 Umfang der Berichte
Im Rahmen dieses Portals können grundsätzlich nur Kurzberichte veröffentlicht werden.
§ 3 Verletzung von Schutzrechten
Der Autor garantiert, dass durch den Beitrag keine Rechte Dritter verletzt werden. Das betrifft insbesondere die Urheberrechte.
§ 4 Aufnahmepflicht und Entfernung des Berichts
Eine Pflicht zur Annahme eines Berichts besteht nicht.
Der IKtW e.V. ist berechtigt, einmal gelistete Berichte wieder zu entfernen oder in das Archiv aufzunehmen. Eine Entfernung erfolgt insbesondere dann, wenn der Bericht rechtswidrige Inhalte enthält oder zeitlich überholt ist. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Listung besteht nicht.
Der Autor bzw. Einreicher hat das Recht auf Auskunft über die Speicherung des jeweiligen Beitrags, dessen Verwendung und dessen redaktionelle Bearbeitung.
§ 5 Recht der Bearbeitung durch den IKtW e.V.
Der IKtW e.V. behält sich das Recht vor, einen Beitrag redaktionell zu bearbeiten bzw. zu kürzen. Eine derartige Maßnahme erfolgt insbesondere, weil der zur Verfügung stehende Platz für derartige Beiträge zu gering ist oder auf andere Beiträge mit ähnlichem Inhalt verwiesen werden soll. Die redaktionelle Bearbeitung ist jedoch für den Leser kenntlich zu machen. Sofern der Autor mit der Bearbeitung nicht einverstanden ist, kann er seinen Beitrag zurückziehen.
§ 6 Nutzungsrechte des IKtW e.V.
Der IKtW e.V. und gewerbliche Partner sind berechtigt, die Beiträge bzw. Teile davon sowie die Namen der Urheber des jeweiligen Berichts für die Öffentlichkeitsarbeit jeglicher Art zu nutzen. Bei Zitierungen ist auf die jeweilige Quelle zu verweisen.
§ 7 Aufbewahrungsrecht und -pflicht
Der IKtW e.V. hat das Recht, die eingereichten Berichte in einem Archiv zu speichern. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn der jeweilige Beitrag auch für zukünftige Vorhaben von Bedeutung oder eine Rolle bei der Abwicklung bestehender Vorhaben spielen kann. Eine Pflicht zur Speicherung besteht nur im Falle einer individuellen schriftlichen Vereinbarung oder in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
§ 8 Haftung
Der jeweilige Autor und Einreicher des jeweiligen Berichts haftet dafür, dass durch den Bericht Dritte nicht rechtswidrig geschädigt werden. Das betrifft auch die Verletzung von Urheberechten Dritter. Soweit dem IKtW e.V. oder dessen Mitarbeitern hierdurch ein Schaden entsteht, wird der jeweilige Autor und Einreicher dem IKtW e.V. bzw. den Mitarbeitern die Kosten inklusive der anwaltlichen Vertretung ersetzen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke in den AGB vorhanden sein, so bewirkt das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Lücke tritt die gesetzlich zulässige Formulierung, die dem Sinn der AGB am besten entspricht.
§ 10 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
Die AGB gelten immer in der aktuellen Fassung. Der IKtW e.V. hat das Recht, diese AGB ständig an neue Anforderungen bzw. Rechtsvorschriften anzupassen.
Stand: 05. 09. 2026
RA Eike Winckler, Stellv. Vorsitzender
