IKTW Interkulturelles Wohnen e.V.
Wir schaffen preiswerten und nachhaltigen Wohnraum
Allgemeine Geschäftsbedingungen IKtW e.V. Interkulturelles Wohnen
§ 1 Zweck und Ziel des Vereins
Ziel des Vereins ist die Schaffung von langfristig preiswerten und nachhaltigen Wohnraum durch die Förderung interkultureller Wohnungsbaugenossenschaften. Durch die Wohnungsbaugenossenschaften wird eine langfristige Mietsicherheit ohne spekulative Erhöhungen der Kaltmiete gewährleistet. Die Schaffung kleinerer Wohnungsbaugenossenschaften ermöglicht ein Mitgestaltungsrecht innerhalb des jeweiligen Projekts und in dem unmittelbaren Umfeld.
Der Verein übernimmt dabei nur die Vorbereitungsarbeiten wie die Suche nach neuen Projekten und Interessenten für die jeweilige neue Wohnungsbaugenossenschaft und ist im Übrigen nicht geschäftlich tätig, soweit dieses nicht durch die Satzung des Vereins ausdrücklich zugelassen ist.
§ 2 Zielgruppe
Zielgruppe sind Menschen aller Herkunft und Weltanschauung, die die Rahmenbedingungen für die Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften erfüllen. Außerdem sollen Infrastrukturangebote einbezogen werden, um das Wohnumfeld lebenswerter zu gestalten.
§ 3 Suche und Auswahl von neuen Projekten
Der IKtW e.V. sucht ständig nach interessanten Projekten, die sich für eine neue Wohnungsbaugenossenschaft eignen. Dabei wird gerne auch auf Vorschläge von Mitgliedern bzw. Interessenten eingegangen.
Die Projekte sollen eine Größe haben, die ein demokratisches Zusammenleben und Zusammenwirken der Mitglieder fördern und ermöglichen.
Sobald ein derartiges Projekt/ Immobilie gefunden wurde, wird ein Rohkonzept für das jeweilige Projekt entwickelt und alle außerordentlichen Mitglieder und Interessenten, die sich bei der Registrierung hierfür beworben haben, davon informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das endgültige Konzept wird letztlich von der dann gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft unter Beteiligung der Mitglieder entwickelt.
§ 4 Zusammenführung von zukünftigen Gesellschaftern
Der IKtW e.V. benutzt seine Datenbank, um Personen, die ein Interesse an der Zuteilung einer Wohnung im Rahmen einer neuen Wohnungsbaugenossenschaft haben, zusammen zu bringen. Dabei wird zwischen ‚außerordentlichen Mitgliedern‘ und ‚Interessenten‘ unterschieden.
Die Registrierung als ‚Interessent‘ ist kostenfrei und auch nicht an sonstige Bedingungen geknüpft.
Die außerordentliche Mitgliedschaft ist mit einem geringen monatlichen Mitgliedsbeitrag verbunden. Außerordentliche Mitglieder haben das Recht der Teilnahme an Mitgliederversammlungen und dort ein Rederecht.
§ 5 Kostensenkung für ein nachhaltiges und kostengünstiges Wohnen
Der Fokus auf eine Ausnutzung aller bestehenden Kostensenkungspotenziale betrifft sowohl die Herstellungskosten als auch die laufenden Kosten.
Durch die Nutzung staatlicher Fördermittel bzw. Darlehen sowie durch die Möglichkeit der Mitarbeit bei der Fertigstellung der jeweiligen Wohneinheit sollen die Herstellungskosten erheblich gesenkt werden.
Durch eine effiziente Gestaltung und Berücksichtigung der Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten und Verfahren sollen die Mietnebenkosten geringgehalten werden. Durch eine Zusammenfassung der Verwaltungsaufgaben unterschiedlicher Wohnungsbaugenossenschaften sollen die laufenden Kosten gesenkt werden.
§ 6 Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen
Interesse an einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft können ganz unterschiedliche Personen, Familien oder Personengruppen haben. Das können ältere Menschen sein, die schon eine altersgerechte Wohnung suchen, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Familien oder auch Wohngemeinschaften sein, was schon in der Bauplanung berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund müssen diese Aspekte auch in der Auswahl der Bewerber berücksichtigt werden.
§ 7 Entscheidung für ein neues Projekt
Sollten grundsätzlich ausreichend qualifizierte Interessenten bzw. außerordentliche Mitglieder für ein neues Wohnungsbauprojekt vorhanden sein, sodass man von einer Finanzierung und Umsetzung ausgehen kann, erfolgt eine Detailprüfung des Projekts inklusive der unterschiedlichen Verwendungszwecke und der Aufteilung des Gebäudes.
Zu der Detailprüfung gehört auch die Klärung der baurechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen inklusive einer Bauvoranfrage.
§ 8 Ermittlung des konkreten Finanzbedarfs
Der Gesamtfinanzbedarf setzt sich insbesondere zusammen aus:
• Erwerbskosten (Immobilie)
• Baukosten
• Ausstattung
• Kosten für Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft
• Verwaltungskosten
• Vorlauf- und Anlaufkosten
• Liquiditätsreserve
§ 9 Gesamtfinanzierung
Die Gesamtfinanzierung erfolgt durch
• Darlehen und Zuschüsse an die Wohnungsbaugenossenschaft
• Einlage des jeweiligen Bewerbers
• Eigenleistungen der Bewerber
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder/ und geförderte Darlehen ist die Geschlossenheit der Finanzierung. Aus diesem Grund müssen im Voraus gesicherte Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschläge vorliegen und es muss der wahrscheinliche Zeitrahmen für den Bau geklärt sein.
Dies erfolgt im Rahmen einer Zwischenfinanzierung mit Hilfe eines Vertragspartners.
§ 10 Finanzierung der Einlage des Bewerbers
Die notwendige Einlage des Bewerbers kann durch eine Bareinlage oder durch ein ggf. gefördertes (KfW) Darlehen erfolgen. Weiterhin kann die finanzielle Einlage u.U. durch Eigenleistungen oder durch eine individuelle Förderung (z.B. behindertengerechte Ausstattung) des Bewerbers reduziert werden.
Die Berechnung der notwendigen Einlage des jeweiligen Bewerbers erfolgt auf der Berechnung der Gesamtkosten sowie insbesondere der Größe und Ausstattung der Wohnung. Bei den Infrastruktureinrichtungen wird die Bedeutung des Vorhabens und der Marktwert berücksichtigt. Die erstmals ermittelte anteilige Einlage kann sich durch Sonderwünsche des jeweiligen Bewerbers und durch unvorhergesehene Kostensteigerungen erhöhen.
Die Bewerber werden auf Wunsch bei der Beantragung von Darlehen bzw. Fördermittel durch vom IKtW e.V. empfohlenen Dienstleister unterstützt.
§ 11 Einlagen bzw. Sicherheiten des jeweiligen Bewerbers
Der IKtW e.V. ist weder für die Finanzierung des jeweiligen Projekts verantwortlich noch übernimmt er Haftung für den Erfolg einer Wohnungsbaugenossenschaft. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Wohnungsbaugenossenschaft selbst. Der IKtW e.V. beschränkt sich auf die Suche nach und die Auswahl von geeigneten Bewerbern und Immobilien für eine neue Wohnungsbaugenossenschaft sowie den Gründungsakt (Mantel) einer Wohnungsbaugenossenschaft. Darüber hinaus ist der IKtW e.V. beratend und koordinierend tätig.
Aus diesem Grund können auch gegenüber dem IKtW e.V. keine Sicherheitsleistungen abgegeben werden.
§ 12 Auswahl der Bewerber
Ziel der Auswahl der Bewerber ist es, ein harmonisches Zusammenleben der späteren Mitbewohner sicher zu stellen.
Ein Bewerber ist grundsätzlich qualifiziert, wenn er seine finanzielle Einlage und Sicherheiten für die Geschlossenheit der Finanzierung erbringen kann und er mit seinem Anliegen zu dem Vorhaben passt. Weiterhin werden die Rahmenbedingungen der staatlichen Förderung für Wohnungsbaugenossenschaft berücksichtigt.
Sollten sich mehr qualifizierte Bewerber für die geplanten Wohneinheiten bewerben, als das Wohneinheiten oder sonstige Räume zur Verfügung stehen, so wird grundsätzlich nach der Dauer der ununterbrochenen außerordentlichen Mitgliedschaft entschieden. Anschließend werden die gelisteten Interessenten berücksichtigt, die sich am besten in das Konzept einfügen werden.
Dies sind Handlungsvorgaben für den IKtW e.V. und beinhalten keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung bei Vergabe von Wohnungen oder sonstiger Räume. Ein Bewerber kann daher nicht auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnungen klagen.
§ 13 Warteliste
Sollte ein bereits akzeptierter Bewerber, aus welchen Gründen auch immer, ausscheiden, so werden bisher nicht berücksichtigte Bewerber entsprechend den o.g. Kriterien ausgewählt. Nach der Geschlossenheit der Finanzierung regelt die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft die Nachfolge.
§ 14 Haftung und Schadenersatz
Der IKtW e.V. übernimmt keine Haftung für unberechtigte bzw. unerlaubte Handlungen der Mitglieder bzw. des Vorstands, Partner oder sonstige Dienstleister. Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Im Übrigen haften der IKtW e.V. und seine für ihn handelnden Personen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Personen, die durch falsche Angaben oder sonstige Handlungen den Verein, deren handelnde Mitglieder und auch die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft und deren Mitglieder schädigen, haften für den dadurch entstanden Schaden auch gegenüber den Bewerbern einer Genossenschaft (a. o. Mitglieder bzw. Interessenten).
Alle Parteien sind verpflichtet, mögliche weitere Schäden möglichst gering zu halten, auch wenn sie nicht der Schadenverursacher sind (Schadenminderungspflicht).
§ 15 Mediation
Vor einer gerichtlichen Klage soll versucht werden, den Streit durch eine Mediation beizulegen. Auf Wunsch wird ein von der IHK oder dem Gericht empfohlener Mediator bestellt.
§ 16 Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnis
Die den Mitgliedern, Interessenten und sonstigen Personen übergebenen Unterlagen sind vertraulich. Sie dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt und ansonsten nur an Personen weitergegeben werden, die ebenfalls zur Vertraulichkeit z.B. aufgrund des Gesetzes verpflichtet sind. Das betrifft auch die Kenntnis von Personen und sonstigen Informationen, die in der Datenbank gelistet sind.
Der IKtW e.V. wird die ihm übergebenen Daten insbesondere die Angaben zu den Mitgliedern und Interessenten vertraulich behandeln und nur zum Zweck der Gründung und Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften an Dritte weiterleiten.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Gründung und der Förderung der Wohnungsbaugenossenschaften dienen, werden so lange gespeichert, wie sie für diesen Zweck benötigt werden. Die gelisteten Personen, Mitglieder und Interessenten haben das Recht der Löschung nach Ihrer Kündigung (a.o. Mitglieder) bzw. Zurücknahme ihrer Listung (Interessent) aus dieser Datenbank. Im Übrigen wird auf die Datenschutzregelung verwiesen.
§ 18 Geltung der Satzung
Soweit hier nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen der Satzung des IKtW e.V.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke in diesen AGB vorhanden sein, so bewirkt das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Sinn der AGB am besten entspricht.
§ 20 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht, auch wenn es sich um Personen mit anderer Staatsangehörigkeit handelt, soweit nicht zwingend anderes Recht vorgeschrieben ist.
Gerichtsstand ist Berlin
Der IKtW e.V. ist berechtigt, diese AGB ständig den neuen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Es gelten anschließend die neuen AGB Regelungen.
Stand 3. September 2024